Stand 14.9.2021
Was die Entscheidungen des Bundesrates für das Cut to Care bedeuten:
1. Maskenpflicht in allen Innenräumen.
2. Stände ausserhalb der Samsung Hall können ohne Maske betreten werden.
3. Essen und Trinken nur im Aussenbereich.
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Jede Coiffeuse und jeder Coiffeur trägt eine Schutzmaske. Jedem/jeder Spender/in müssen die Haare gewaschen werden. Nach jeder Spenderin/ jedem Spender werden Stuhl und Utensilien gereinigt und desinfiziert.
In den Innenräumen gilt für alle zu jeder Zeit Maskenpflicht.
Begleitpersonen halten sich entweder mit Schutzmaske im Aussenbereich auf oder mit Schutzmaske bei der Spenderin/dem Spender.
Es sind zwei Automaten mit Desinfektionsmittel vorhanden. Bitte vor dem Schnitt die Hände desinfizieren.
Bei Fragen bitte an luisa.vonarburg@icf.ch wenden.